"Arbeitsrecht - Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen und die Einführung der eAU"
Noch nicht jede*r weiß es:
Gemäß einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sind Arbeitgeber*innen seit kurzem zu erweiterten Unterrichtung gegenüber ihren Arbeitnehmer*innnen verpflichtet. Zu diesen gehören u.a.: Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, vereinbare Arbeitszeit, Anordnung von Überstunden, Arbeitsort u.v.m.
Außerdem werden Arbeitgeber*innen ab dem 1. Januar 2023(!) in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingebunden.
Zu beiden sehr wichtigen Themenfeldern informieren wir Sie im Rahmen unseres kostenfreien Online-Broadcast "Arbeitsrecht - Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen und die Einführung der eAU" am 1. Dezember 2022 um 18 Uhr.
Diskutieren Sie auch gerne mit uns:
Fühlen Sie sich gut vorbereitet? Haben Sie bereits Maßnahmen getroffen? Wünschen Sie sich mehr oder andere Unterstützung?
Seien Sie Bestandteil unseres Online-Broadcasts, stellen Sie Ihre Fragen und tauschen Sie sich aktiv aus – alles live!
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Wir freuen uns auf Sie!
Birgit Schweer
Refertatsleiterin Arbeitsrecht und Tarifpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Michael Kinnauer
Leiter Vertrieb der IKK classicModeration: André Maaß
Unternehmensberater bei der HWK Düsseldorf