Broadcast-Spezial zur Strahlenschutz-Verordnung NiSV
Sie üben das Kosmetiker-Gewerbe aus mit Dienstleistungen der apparativen Fachkosmetik, z. B. zur dauerhaften Haarentfernung, Hautauffrischung und -straffung, Hautbildverfeinerung oder Fettreduktion?
Dann verwenden Sie typischerweise Strahlungsquellen: IPL- oder Lasereinrichtungen, Ultraschall-, Hochfrequenz- oder Niederfrequenzgeräte. Alle Nutzer*innen solcher Geräte müssen diese behördlich angemeldet haben und bis Ende des Jahres 2022 eine besondere Fachkunde nachweisen. Verschiedene Anwendungen wurden Kosmetiker*Innen ganz verboten.
Ob Sie betroffen sind und was Sie beachten sollten, vermitteln wir in unserem kostenfreien Online-Broadcast Spezial zur Strahlenschutz-Verordnung am 15. Juni 2022 um 18 Uhr. Wir zeigen ganz konkret, wie Sie Qualifizierungsanbieter finden.
Diskutieren Sie mit uns: Sind Sie ausreichend vorbereitet? Können sie Ihre Geräte einordnen? Was ist aus Ihrer Sicht noch unklar?
Seien Sie Bestandteil unseres Online-Broadcasts, stellen Sie Ihre Fragen und tauschen Sie sich aktiv aus – alles live!
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Wir freuen uns auf Sie!
Es tut uns leid, Sie können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Anmeldeprozess ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Safiye Sari
Kosmetikerin und Inhaberin des Unternehmens "Hautliebe und Laser"Dr. Volker Becker
Technischer Berater bei der HWK DüsseldorfTobias Werthwein
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT)André Maaß
Unternehmensberater bei der HWK Düsseldorf