Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 wurden das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in die Verordnung eingebunden, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten eingeführt und neue Asbestregelungen geschaffen.
Der Vortrag erläutert die Konsequenzen für Handwerkbetriebe und schilderte die Unterstützungsangebote der BG BAU.
0
Tage
0
Stunden
0
Minuten
0
Sekunden
Online-Seminar „Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung"
25. Juni 2025, 15:00 - 16:15 Uhr (MESZ)
Dipl.-Chem. Rainer Dörr
Referat Gefahrstoffe @ BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft