Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 wurden das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in die Verordnung eingebunden, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten eingeführt und neue Asbestregelungen geschaffen.

Der Vortrag erläutert die Konsequenzen für Handwerkbetriebe und schilderte die Unterstützungsangebote der BG BAU.

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Online-Seminar „Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung"

 

25. Juni 2025, 15:00 - 16:15 Uhr (MESZ)

Dipl.-Chem.  Rainer Dörr
Dipl.-Chem. Rainer Dörr
Referat Gefahrstoffe @ BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft