Online-Broadcast "Rückmeldung: Corona-Soforthilfe 2020" - ZUSATZTERMIN

Alle Selbstständigen, die im Frühjahr 2020 die NRW-Soforthilfe beantragt und erhalten haben, müssen Ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass bis spätestens Ende Oktober 2021 ermitteln und zurückmelden. Wie Sie diesen berechnen und das Förderverfahren abschließen, vermitteln unsere Gesprächspartner im Online-Broadcast am Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 18 Uhr.
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Online-Broadcast "Rückmeldung: Corona-Soforthilfe" - live!

26. Oktober 2021, 18:00 - 19:00 Uhr (MESZ)

Gesprächspartner des Abends

Robert Knauf, LL.M.

Robert Knauf, LL.M.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
André Maaß

André Maaß

Unternehmensberater der HWK Düsseldorf